Energieausweis Berlin

Was kostet ein Energieausweis in Berlin?

Online ausgestellt kostet der Verbrauchsausweis ab 69,90 €, der Bedarfsausweis ab 119,90 € – jeweils inklusive gesetzlicher DIBt-Registriergebühr und Umsatzsteuer. Vor-Ort-Gutachten Berliner Sachverständiger liegen deutlich darüber.

Alle Leistungen
Kurzantwort
Verbrauchsausweis, online
ab 69,90 €
Bedarfsausweis, online
ab 119,90 €
inkl. DIBt-Gebühr und MwSt.
Lieferung in 24 Stunden
10 Jahre gültig, bundesweit

Preise im Überblick

Ausweisart
Grundlage
Lieferzeit
Preis
Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre
24 Stunden
ab 69,90 €
Gebäudehülle und Anlagentechnik
24 Stunden
ab 119,90 €
Nichtwohngebäude
Individuelle Prüfung, ab 2027 EU-Skala A–G
nach Absprache
auf Anfrage
Vor-Ort-Gutachten
Begehung durch Sachverständige vor Ort, Berliner Marktniveau
nach Termin
299–899 €

Vergleichswerte für Vor-Ort-Gutachten aus öffentlich einsehbaren Preislisten Berliner Anbieter, Stand September 2026. Ein Vor-Ort-Termin ist für den Energieausweis gesetzlich nicht erforderlich.

Was im Preis enthalten ist

Der Preis deckt die Ausstellung ab – also alles, was nötig ist, damit Sie ein rechtsgültiges, registriertes Dokument in der Hand halten. Was darüber hinausgeht, ist eine andere Leistung und wird nicht stillschweigend mitverkauft.

Im Preis enthalten
Ausstellung durch eine nach § 88 GModG berechtigte Person
Gesetzliche Registriergebühr des Deutschen Instituts für Bautechnik
Registriernummer auf dem Dokument – für Berlin beginnt sie mit „BE-“
Fachliche Prüfung Ihrer Angaben vor der Ausstellung
Ausweis als PDF, zehn Jahre gültig, bundesweit anerkannt
Umsatzsteuer
Nicht enthalten
Begehung vor Ort und Aufmaß – für den Energieausweis gesetzlich nicht erforderlich
Sanierungsberatung, Förderberatung, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Beschaffung fehlender Abrechnungen bei Ihrem Versorger oder Abrechnungsdienst
Gedrucktes Original und vorgezogene Bearbeitung – frei wählbar, siehe unten

Wovon der Preis abhängt

Vier Faktoren bestimmen, was Sie zahlen. Der größte Hebel ist die Ausweisart – und die ist bei einem Teil der Berliner Altbauten gesetzlich vorgegeben, nicht wählbar.

01
Ausweisart

Der Bedarfsausweis erfordert eine technische Gebäudeanalyse und kostet daher rund 50 € mehr.

02
Gebäudegröße

Mehrfamilienhäuser mit mehreren Heizsystemen oder Gebäudeteilen erfordern mehr Prüfaufwand.

03
Datenlage

Fehlen Verbrauchswerte, etwa bei Fernwärme oder Etagenheizung, ist eine Rekonstruktion nötig.

04
Zusatzleistungen

Express, Postversand oder Beratung sind frei wählbar und nie Voraussetzung für den Ausweis.

Optionale Zusatzleistungen

Frei wählbar, nie Voraussetzung für den Ausweis. Wer nichts auswählt, zahlt den Grundpreis – es entstehen keine weiteren Kosten.

Express-Bearbeitung

Vorgezogene Bearbeitung, schnellstmögliche Ausstellung.

39,99 €
Postalischer Versand

Gedrucktes Original zusätzlich per Post – nötig nur, wenn ein Papierexemplar verlangt wird.

9,99 €
Erweiterte Prüfung

Zusätzliche Prüfung Ihrer Angaben vor der Ausstellung.

19,99 €
Korrektur-Option

Nachträgliche Korrektur Ihrer Angaben nach der Ausstellung.

14,99 €
Expertenberatung

Telefonische Beratung durch die ausstellende Person.

59,99 €

Was Ihr Fall kostet

Dieselbe Rechtslage, fünf verschiedene Ausgangslagen. Welche davon auf Ihr Gebäude zutrifft, entscheidet über Ausweisart und Preis – nicht die Größe der Wohnung und nicht die Lage.

Eigentumswohnung
Ausweis des gesamten Gebäudes

Ein Energieausweis wird immer für das ganze Gebäude ausgestellt, nie für die einzelne Wohnung. Die Daten liegen deshalb bei der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft – dort nach der Heizkostenabrechnung des Gebäudes fragen.

ab 69,90 €
Mehrfamilienhaus ab 5 Wohneinheiten
Wahlrecht, meist Verbrauchsausweis

Ab fünf Wohneinheiten besteht Wahlrecht, unabhängig vom Baujahr. Bei zentraler Heizung liefert die Abrechnung des Versorgers die drei nötigen Jahre – der günstigste Fall überhaupt.

ab 69,90 €
Altbau bis 4 Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 1.11.1977
Bedarfsausweis, Pflicht

Hier gibt es keine Wahl, sofern das Gebäude nicht mindestens auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung saniert wurde. Der typische Fall bei kleinen Berliner Altbauten.

ab 119,90 €
Ein- oder Reihenhaus, Bauantrag ab dem 1.11.1977
Wahlrecht, meist Verbrauchsausweis

Ab diesem Datum galt die 1. Wärmeschutzverordnung, damit besteht Wahlrecht auch bei kleinen Gebäuden. Liegen drei Jahre Verbrauch vor, ist der Verbrauchsausweis die günstigere Variante.

ab 69,90 €
Büro, Laden, gemischt genutztes Objekt
Nichtwohngebäude, individuelle Prüfung

Nichtwohngebäude werden einzeln geprüft, weil Nutzungszonen und Anlagentechnik weit auseinandergehen. Ab 2027 gilt für sie die EU-Skala A bis G, bei Verkauf oder Vermietung dann nur noch der Bedarfsausweis.

auf Anfrage
Nichtwohngebäude anfragen

Online oder vor Ort?

Online-Ausstellung
69,90 € bis 119,90 €
Rechtlich gleichwertig, sofern § 88 und DIBt-Registrierung erfüllt sind
Lieferung in 24 Stunden, kein Terminaufwand
Sie tragen die Angaben selbst ein, die Prüfung übernimmt die ausstellende Person
Vor-Ort-Gutachten
299 € bis 899 €
Sinnvoll bei komplexen Gebäuden, Mischnutzung und unklarer Bausubstanz
Terminvereinbarung, meist mehrere Tage bis Wochen Vorlauf
Häufig verbunden mit Sanierungsberatung oder iSFP

Wer den Ausweis bezahlt

Die Kostenfrage ist keine Verhandlungssache: Wer den Ausweis vorlegen muss, trägt die Kosten. Das ist beim Verkauf und bei der Neuvermietung dieselbe Seite, die auch das Bußgeldrisiko trägt.

§ 108 GModG
bis 10.000 €

Bußgeld bei fehlendem, verspätet vorgelegtem oder unvollständigem Energieausweis – das 143-fache des Verbrauchsausweises. Auch fehlende Pflichtangaben in der Immobilienanzeige sind bußgeldbewehrt.

Beim Verkauf

Die verkaufende Person muss den Ausweis vorlegen und trägt die Kosten. Sie fallen im Zusammenhang mit der Veräußerung an; ob sie sich steuerlich geltend machen lassen, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Steuerberatung.

Bei Neuvermietung

Die vermietende Person ist in der Pflicht. Bei vermieteten Objekten zählen die Kosten in aller Regel zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung.

In der Eigentümergemeinschaft

Für das Gemeinschaftseigentum beauftragt die WEG, die Kosten laufen über die Gemeinschaft. Wer eine einzelne Wohnung verkauft, braucht trotzdem den Ausweis des ganzen Hauses.

Nie der Käufer oder Mieter

Die Vorlagepflicht nach § 80 GModG trifft die verkaufende oder vermietende Seite. Wer als Interessent nach dem Ausweis fragt, muss ihn unaufgefordert bekommen – und bezahlt ihn nicht.

Zahlung und Rechnung

Der Preis steht vorher fest, und Sie sehen das Ergebnis, bevor Sie sich entscheiden. Mehr Überraschungen soll ein Dokument, das zehn Jahre gilt, nicht bereithalten.

Vorschau vor der Zahlung

Sie sehen den fertigen Ausweis, bevor Sie sich entscheiden. Was auf dem Dokument steht, ist damit vor dem Kauf bekannt.

Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer

Für vermietende Eigentümer und Verwaltungen die Grundlage, um die Ausgabe zu verbuchen.

Keine Folgekosten

Ein Ausweis, ein Preis. Kein Abonnement, keine Verlängerungsgebühr – nach zehn Jahren wird schlicht neu ausgestellt.

Häufige Fragen zu den Kosten

Was Berliner Eigentümer vor der Bestellung am häufigsten wissen wollen.

Frage stellen
Warum kostet der Bedarfsausweis mehr als der Verbrauchsausweis?

Weil dahinter eine andere Leistung steckt. Der Verbrauchsausweis rechnet mit drei Jahren Abrechnungsdaten, der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude technisch: Hülle, Fenster, Dämmung, Anlagentechnik. Diese Analyse kostet rund 50 € mehr und liefert dafür Modernisierungsempfehlungen mit.

Sind 69,90 € wirklich der Endpreis?

Ja, für den Verbrauchsausweis eines gewöhnlichen Wohngebäudes. Die gesetzliche DIBt-Registriergebühr und die Umsatzsteuer sind darin enthalten. Express, Postversand oder Beratung sind frei wählbar und nie Voraussetzung – ohne Auswahl entstehen keine weiteren Kosten.

Was kostet ein Energieausweis für ein Mehrfamilienhaus?

Ab fünf Wohneinheiten besteht Wahlrecht, damit genügt in aller Regel der Verbrauchsausweis ab 69,90 €. Aufwendiger wird es nur, wenn mehrere Heizsysteme oder Gebäudeteile zusammenkommen oder die Verbrauchsdaten fehlen, weil jede Partei ihre eigene Gastherme hat.

Zahlt der Käufer oder der Verkäufer den Energieausweis?

Der Verkäufer. Die Vorlagepflicht nach § 80 GModG trifft die verkaufende Seite, bei Neuvermietung die vermietende. Interessenten müssen den Ausweis unaufgefordert und spätestens bei der Besichtigung zu sehen bekommen, ohne sich an den Kosten zu beteiligen.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Bei vermieteten Objekten zählen sie in aller Regel zu den Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung. Beim Verkauf einer selbst genutzten Immobilie sieht es anders aus. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab – das ist eine Frage an die Steuerberatung, nicht an uns.

Warum kostet ein Vor-Ort-Gutachten ein Vielfaches?

Weil jemand hinfährt. Anfahrt, Begehung, Aufmaß und Dokumentation kosten Zeit, in Berlin nach öffentlich einsehbaren Preislisten 299 bis 899 €. Rechtlich verlangt der Energieausweis keinen Vor-Ort-Termin; sinnvoll ist er bei komplexen Gebäuden, Mischnutzung und unklarer Bausubstanz.

Gibt es kostenlose Energieausweise?

Angebote dieser Art liefern regelmäßig kein registriertes Dokument. Ohne DIBt-Registriernummer und ohne namentlich genannte ausstellungsberechtigte Person ist die Vorlagepflicht nicht erfüllt und das Bußgeldrisiko nach § 108 GModG bleibt bestehen. Prüfen Sie jedes Dokument auf die Registriernummer.

Was in Ihrem Bezirk zu erwarten ist

Der Preis ist berlinweit derselbe – die Datenlage nicht. Ob die Verbrauchsdaten vorliegen, hängt an Bausubstanz und Wärmeversorgung, und die unterscheiden sich von Bezirk zu Bezirk erheblich.

Welche Ausweisart für Ihr Gebäude zulässig ist, klärt der Check

Zwei Fragen, 30 Sekunden, kein Konto nötig.