Energieausweis Berlin
Energieausweis Berlin / Nichtwohngebäude
Büro · Handel · Gewerbe · Beherbergung

Energieausweis für Nichtwohngebäude in Berlin

Büro, Ladenlokal, Werkstatt, Hotel: Nichtwohngebäude werden einzeln geprüft, weil Nutzungszonen und Anlagentechnik zu weit auseinandergehen für einen Festpreis. Sie bekommen ein Angebot für genau Ihr Gebäude, bevor Sie beauftragen.

Auf einen Blick
Preis
auf Anfrage
festes Angebot vor der Beauftragung
Individuelle Prüfung
10 Jahre gültig
DIBt-registriert
ab 2027 EU-Skala A–G

Wann ein Gebäude als Nichtwohngebäude gilt

Maßgeblich ist, welche Nutzung überwiegt – nicht, was im Grundbuch steht. Alles, was nicht überwiegend dem Wohnen dient, wird als Nichtwohngebäude bewertet und nach anderen Regeln gerechnet.

Büro und Verwaltung

Bürohäuser, Praxen, Kanzleien, Coworking. Der häufigste Fall in der Innenstadt und der mit den meisten Zonen.

Handel und Gastronomie

Ladenlokal, Supermarkt, Restaurant, Café. Kälte und Lüftung wiegen hier schwerer als die Gebäudehülle.

Gewerbe und Lager

Werkstatt, Halle, Lager, Handwerksbetrieb. Oft große Flächen mit niedriger Beheizung – ein Sonderfall in der Bilanz.

Beherbergung und Bildung

Hotel, Pension, Kita, Schule, Vereinsheim. Meist mehrere Zonen mit sehr unterschiedlichen Betriebszeiten.

Der Berliner Normalfall
Laden unten, Wohnungen oben – das bleibt ein Wohngebäude

Gewerbe im Erdgeschoss eines Gründerzeithauses ist in Kreuzberg, Neukölln und Prenzlauer Berg die Regel, nicht die Ausnahme. Solange die Wohnnutzung überwiegt, wird das Haus als Wohngebäude bewertet – dann gelten Verbrauchs- und Bedarfsausweis zu den üblichen Preisen. Umgekehrt macht eine Hausmeisterwohnung aus einem Bürohaus kein Wohngebäude. Weichen beide Nutzungen sehr stark voneinander ab, werden sie getrennt bewertet, und es entstehen zwei Ausweise.

Warum es hier keinen Festpreis gibt

Beim Wohngebäude stehen 69,90 € und 119,90 € fest, weil sich die Gebäude ähneln. Beim Nichtwohngebäude tun sie das nicht. Drei Dinge bestimmen den Aufwand:

Aufgeschnittenes viergeschossiges Gewerbegebäude in axonometrischer Zeichnung: Ladenlokal im Erdgeschoss, Lagerhalle im Rückgebäude, zwei Bürogeschosse darüber, ein durchgehender Sanitärstrang neben dem Treppenhaus und Lüftungs- und Kältetechnik auf dem Flachdach – jede Nutzungszone in einem eigenen Farbton abgesetzt.
Ein Gebäude, fünf Zonen: Laden, Lager, Büro, Sanitär, Technik – jede mit eigenen Betriebszeiten, Temperaturen und Kennwerten. Gerechnet wird nicht das Haus, sondern die Zone.
Grund 01
Zonen statt ein Gebäude

Ein Wohnhaus wird als Ganzes gerechnet. Ein Nichtwohngebäude zerfällt in Nutzungszonen – Büro, Verkauf, Lager, Sanitär, Flur –, und jede bringt eigene Betriebszeiten, Temperaturen und Kennwerte mit. Die Zahl der Zonen bestimmt den Aufwand, nicht die Quadratmeterzahl.

Grund 02
Mehr Technik zählt mit

Beim Wohngebäude geht es um Heizung und Warmwasser. Beim Nichtwohngebäude kommen Lüftung, Kühlung und die Beleuchtung dazu – bei einem Ladenlokal mit Kühlregalen kann die Technik den Verbrauch stärker bestimmen als die Fassade.

Grund 03
Die Datenlage schwankt

Bei einem sanierten Bürohaus liegen Zonenpläne und Anlagenlisten vor. Bei einer gewachsenen Gewerbeeinheit in einem Hinterhof gibt es weder das eine noch das andere – dann ist die Aufnahme der eigentliche Aufwand.

Was sich 2027 für Nichtwohngebäude ändert

Zwei Änderungen treffen Nichtwohngebäude gleichzeitig, und beide sind für den Zeitpunkt der Ausstellung wichtig.

Wer ohnehin in den nächsten Monaten verkauft oder vermietet, sollte die Reihenfolge kennen – ein heute ausgestellter Ausweis läuft zehn Jahre.

Skala
EU-Skala A bis G

Wohngebäude behalten A+ bis H. Nichtwohngebäude wechseln auf die europäische Skala von A bis G – dieselbe Kennzahl landet damit in einer anderen Klasse als heute.

Ausweisart
Nur noch Bedarfsausweis

Bei Verkauf und Vermietung entfällt das Wahlrecht: Für Nichtwohngebäude ist dann der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Ein vorher ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt bis zum Ende seiner zehn Jahre gültig.

Was wir für ein Angebot brauchen

Nicht alles davon muss vorliegen. Je mehr Sie schon haben, desto genauer wird das Angebot – was fehlt, klären wir vorher und nicht in der Rechnung.

  • 01Grundrisse oder Flächenaufstellung mit Angabe, welche Fläche wie genutzt wird
  • 02Baujahr des Gebäudes und Jahr wesentlicher Umbauten
  • 03Angaben zu Heizung und Warmwasser: Art, Baujahr, Energieträger
  • 04Lüftungs-, Kälte- und Klimatechnik, sofern vorhanden
  • 05Art der Beleuchtung je Bereich, mindestens grob
  • 06Verbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre, wenn ein Verbrauchsausweis infrage kommt

So läuft es ab

01

Objekt beschreiben

Nutzung, Fläche, Baujahr und die vorhandene Technik – per Formular oder E-Mail. Was fehlt, fragen wir nach.

02

Festes Angebot

Sie bekommen einen Preis für genau dieses Gebäude, bevor etwas beauftragt wird. Keine Abrechnung nach Aufwand im Nachhinein.

03

Ausstellung und Registrierung

Eine nach § 88 ausstellungsberechtigte Person erstellt den Ausweis und registriert ihn beim DIBt. Für Berliner Gebäude beginnt die Registriernummer mit „BE-".

Häufige Fragen

Was uns zu Nichtwohngebäuden am häufigsten gefragt wird. Bleibt etwas offen, steht das Formular auf der Kontaktseite bereit.

Ist mein gemischt genutztes Haus ein Nichtwohngebäude?

Entscheidend ist, welche Nutzung überwiegt. Ein Berliner Gründerzeithaus mit Laden im Erdgeschoss und fünf Wohnetagen darüber bleibt ein Wohngebäude. Kippt das Verhältnis – etwa ein Bürohaus mit einer Hausmeisterwohnung –, wird es umgekehrt. Weichen die Nutzungen sehr stark voneinander ab, werden die Teile getrennt bewertet, dann entstehen zwei Ausweise.

Warum steht hier kein Preis?

Weil er von der Zahl der Nutzungszonen und der vorhandenen Technik abhängt, nicht von der Fläche. Ein 300-m²-Ladenlokal mit Kühlung und Lüftung kann aufwendiger sein als ein 1.200-m²-Lager mit einem Heizkreis. Sie bekommen deshalb ein festes Angebot für Ihr Gebäude, bevor Sie beauftragen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

Heute ist beides möglich, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ab 2027 ändert sich das: Bei Verkauf und Vermietung ist dann nur noch der Bedarfsausweis zulässig, und Nichtwohngebäude bekommen die EU-Skala A bis G. Ein heute ausgestellter Verbrauchsausweis bleibt seine zehn Jahre gültig – für den nächsten Verkauf danach braucht es den Bedarfsausweis.

Brauche ich einen Ausweis, wenn ich nicht verkaufe oder vermiete?

Für den reinen Eigenbetrieb entsteht die Pflicht nicht durch das Bestehen des Gebäudes, sondern durch Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Gebäude mit starkem Publikumsverkehr sind ein eigener Fall: Dort ist der Ausweis auszuhängen. Ob Ihr Objekt darunterfällt, klären wir vor dem Angebot.

Wie lange dauert es?

Länger als die 24 Stunden für ein Wohngebäude – der Termin steht im Angebot. Der Aufwand liegt in der Aufnahme der Zonen und der Anlagentechnik, nicht in der Ausstellung selbst.

Angebot für Ihr Berliner Objekt

Beschreiben Sie das Gebäude in ein paar Sätzen – Nutzung, Fläche, Baujahr, vorhandene Technik. Sie bekommen einen festen Preis, bevor etwas beauftragt wird.

Auch geeignet für
Mehrere Objekte eines Eigentümers auf einmal
Hausverwaltungen mit gemischtem Bestand
Gemischt genutzte Gebäude mit getrennter Bewertung
Objekte, bei denen die Ausweisart noch unklar ist