Energieausweis Berlin
Energieausweis Berlin / Bedarfsausweis
Pflicht bei Altbauten bis 4 Wohneinheiten

Bedarfsausweis für Berliner Altbauten

Der Bedarfsausweis bewertet das Gebäude technisch: Hülle, Fenster, Dämmung und Anlagentechnik. Das Ergebnis ist unabhängig davon, wie die Bewohner heizen – und bei einem Teil der Berliner Altbauten gesetzlich vorgeschrieben.

Auf einen Blick
Preis
ab 119,90 €
24 Stunden
10 Jahre gültig
DIBt-registriert
ohne Vor-Ort-Termin

Die 1977-Regel

Drei Bedingungen müssen zusammentreffen, damit der Bedarfsausweis Pflicht wird. Fällt eine davon weg, besteht Wahlrecht und der günstigere Verbrauchsausweis genügt.

Aufgeschnittenes freistehendes Wohnhaus der 1930er Jahre in axonometrischer Zeichnung: Dach, Außenwände, Fenster und Kellerdecke sind als Schichten der Gebäudehülle hervorgehoben, im Keller steht der alte Heizkessel.
Der Bedarfsausweis rechnet die Hülle: Dach, Außenwand, Fenster, Kellerdecke und Anlagentechnik – unabhängig davon, wie die Bewohner heizen.
Bedingung 01
Weniger als 5 Wohneinheiten

Gezählt wird das gesamte Gebäude, nicht die verkaufte oder vermietete Einheit.

Bedingung 02
Bauantrag vor dem 1.11.1977

Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags, nicht der Fertigstellung.

Bedingung 03
Nicht ausreichend saniert

Wurde mindestens auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung saniert, entfällt die Pflicht.

Auch Neubauten benötigen einen Bedarfsausweis – dort entsteht er als Nachweis im Rahmen der Bauplanung.

Diese Gebäudedaten brauchen Sie

Der Bedarfsausweis rechnet mit Bauteilen statt mit Abrechnungen. Was Sie nicht wissen, ordnen wir anhand von Baujahr und Bauweise typisierten Standardwerten zu.

01
Baujahr und Bauweise

Baujahr, Geschosszahl, Wohnfläche und ob das Gebäude freistehend oder angebaut ist.

02
Fenster und Dämmung

Verglasung, Baujahr der Fenster, gedämmte Bauteile an Dach, Fassade und Keller.

03
Heizung und Warmwasser

Art und Baujahr des Wärmeerzeugers, Energieträger, Verteilung und Warmwasserbereitung.

04
Sanierungen

Jahr und Umfang durchgeführter Maßnahmen, soweit Unterlagen vorliegen.

Warum der Bedarfsausweis für Altbauten oft die bessere Grundlage ist

Der Verbrauchsausweis misst, wie geheizt wurde. Ein sparsamer Mieter macht ein ungedämmtes Gründerzeithaus rechnerisch effizient, ein Vielheizer ein saniertes Haus schlecht. Der Bedarfsausweis blendet dieses Verhalten aus.

Für Kaufinteressenten ist das die belastbarere Zahl: Sie zeigt, was das Gebäude technisch braucht. Zudem enthält der Bedarfsausweis Modernisierungsempfehlungen, die als Ausgangspunkt für eine Sanierungsplanung dienen.

Berliner Altbau, typische Fälle
Gründerzeit-Villa, 2 Wohneinheiten
Bauantrag vor 1977, unsaniert: Bedarfsausweis ist Pflicht.
Reihenhaus 1962, Fassade gedämmt
Sanierung auf WSchVO-Niveau nachweisbar: Wahlrecht.
Mehrfamilienhaus, 12 Einheiten
Ab fünf Wohneinheiten immer Wahlrecht, unabhängig vom Baujahr.

Die Fassade ist der wichtigste Eingabewert – und in Berlin meist ungedämmt

Der Berliner Wärmeplan 2026 beziffert erstmals den Sanierungszustand: Nur 12 % der Mehrfamilienhäuser und 21 % der Ein- und Zweifamilienhäuser haben eine nachträglich gedämmte Fassade. Große Wohnanlagen liegen mit 33 % vorn.

Dazu kommt die Anlagentechnik: Über 130.000 Gasfeuerstätten und 35.000 Ölkessel in Berlin sind älter als 20 Jahre. Beides fließt direkt in den Bedarfsausweis ein – und beides lässt sich mit unserem Fragebogen auch ohne Bauakte erfassen.

12 %
Mehrfamilienhäuser mit gedämmter Fassade
21 %
Ein- und Zweifamilienhäuser mit gedämmter Fassade
> 55 %
der Gasfeuerungsanlagen älter als 20 Jahre
82 %
der Ölheizungen älter als 20 Jahre
Quellen: Berliner Wärmeplan 2026, Tabelle 5 (Stand 2023); Erhebung Schornsteinfegerhandwerk 2024; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Milieuschutz und Denkmalschutz: der Berliner Sonderfall

Rund ein Viertel der Berliner Wohnungen stammt aus der Zeit vor 1918. Fast ein Drittel liegt in einem der 82 sozialen Erhaltungsgebiete, 12 % stehen unter Denkmalschutz. Beides bremst Sanierungen – und beides hat Folgen für den Energieausweis.

Milieuschutz · 82 Gebiete in 11 Bezirken
Sanierung nur mit Genehmigung

Änderungen an Gebäuden in sozialen Erhaltungsgebieten brauchen eine Genehmigung nach § 173 BauGB. Die Fassadendämmung schwankt dort zwischen 7 und 68 %. Für unsanierte Kleingebäude vor 1977 bleibt der Bedarfsausweis Pflicht; seine Modernisierungsempfehlungen zeigen, was genehmigungsfähig sinnvoll wäre.

Denkmalschutz · 12 % der Wohnungen
Zwei Ausnahmen, die Sie kennen sollten

Auf Baudenkmale sind die Vorlage- und Aushangpflichten nach § 80 Abs. 3 bis 7 GModG nicht anzuwenden (§ 79 Abs. 4). Bei größeren Änderungen mit Berechnung nach § 38 ist dennoch ein Bedarfsausweis auszustellen.

Der Berliner Mietspiegel lässt wohnwertmindernde Energiemerkmale bei Denkmalen außen vor, wenn eine Sanierung denkmalrechtlich unmöglich oder unverhältnismäßig teuer wäre.

Quellen: IBB Wohnungsmarktbericht 2025; Berliner Wärmeplan 2026; Senatsverwaltung für Stadtentwicklung; Berliner Mietspiegel 2026; GModG.

So läuft die Ausstellung ab

Vier Schritte, kein Termin, keine Begehung. Der Bedarfsausweis rechnet mit Bauteilen – und was Sie davon nicht wissen, wird eingeordnet statt abgefragt.

01
Pflicht prüfen

Drei Bedingungen müssen zusammentreffen: unter fünf Wohneinheiten, Bauantrag vor dem 1.11.1977, nicht ausreichend saniert. Der Ausweis-Check klärt das in zwei Fragen.

02
Gebäudedaten sammeln

Baujahr, Geschosszahl, Wohnfläche, Fenster, gedämmte Bauteile, Wärmeerzeuger. Was Unterlagen hergeben, hilft – Pflicht ist es nicht.

03
Fragebogen ausfüllen

Was Sie nicht wissen, ordnen wir anhand von Baujahr und Bauweise typisierten Standardwerten zu. „Weiß ich nicht" ist eine zulässige Antwort.

04
Berechnung, Prüfung, PDF

Aus den Bauteilen wird der Energiebedarf berechnet, eine nach § 88 berechtigte Person prüft und registriert beim DIBt. PDF innerhalb von 24 Stunden.

Was im Bedarfsausweis steht

Ein Energieausweis ist ein knappes Dokument, aber jede Angabe darauf hat eine Funktion. Diese sechs bestimmen, was Sie damit anfangen können – und was in die Immobilienanzeige muss.

Effizienzklassen für Wohngebäude
Endenergiebedarf in kWh/(m²a)
A+
bis 30
A
bis 50
B
bis 75
C
bis 100
D
bis 130
E
bis 160
F
bis 200
G
bis 250
H
über 250
Berliner Mehrfamilienhäuser liegen im Schnitt bei rund 135 kWh/(m²a) – Klasse E. Der Mietspiegel 2026 zieht seine Grenzen unabhängig davon bei 120 und 145 kWh/(m²a).
Registriernummer des DIBt

Macht das Dokument überprüfbar. Für Berlin beginnt sie mit „BE-"; Nummern, die mit 99 beginnen, stammen aus dem Testsystem und sind ungültig.

Endenergiebedarf

Die zentrale Zahl in kWh/(m²a) – berechnet, nicht gemessen. Sie gehört in jede Immobilienanzeige.

Primärenergiebedarf

Rechnet den Energieträger mit ein. Bei Fernwärme entscheidet der Primärenergiefaktor Ihres Netzes, der in Berlin zwischen 0,24 und 1,3 liegt.

Effizienzklasse A+ bis H

Die Einordnung, nach der Kaufinteressenten zuerst schauen. Beim Bedarfsausweis liegen die Mietspiegel-Grenzen 20 Prozent höher als beim Verbrauchskennwert.

Gebäudehülle und Anlagentechnik

Wände, Dach, Fenster, Kellerdecke und der Wärmeerzeuger, jeweils mit den angesetzten Werten. Daraus wird nachvollziehbar, woher der Bedarf kommt.

Modernisierungsempfehlungen

Konkrete Maßnahmen mit ihrer Wirkung auf den Bedarf – der Teil, den der Verbrauchsausweis so nicht liefern kann.

Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nach § 87 GModG: Ausweisart, Endenergiewert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Alle fünf stehen auf dem Dokument.

Die Modernisierungsempfehlungen – was sie taugen

Sie sind der eigentliche Mehrwert gegenüber dem Verbrauchsausweis und werden trotzdem meist überblättert. Was Sie davon erwarten dürfen – und was nicht.

Was darin steht

Einzelmaßnahmen an Fassade, Dach, Kellerdecke, Fenstern und Heizung, jeweils mit der Wirkung auf den Energiebedarf. Sie sind kurz gefasst und nach Bauteilen geordnet.

Was es nicht ist

Keine Sanierungsplanung, kein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), keine Förderzusage und keine Kostenschätzung. Wer das braucht, braucht eine Energieberatung.

Wofür es taugt

Als Reihenfolge: Welche Maßnahme bringt am meisten? Beim Verkauf zeigt sie Interessenten, dass der Sanierungsbedarf bekannt und beziffert ist statt bloß vermutet.

Im Milieuschutzgebiet

In den 82 sozialen Erhaltungsgebieten braucht jede Änderung eine Genehmigung nach § 173 BauGB. Die Empfehlungen zeigen, was genehmigungsfähig überhaupt sinnvoll wäre.

Gültigkeit und Neuausstellung

Zehn Jahre klingen lang, laufen aber unbemerkt ab. Wer 2016 ausgestellt hat, braucht beim nächsten Verkauf oder Mieterwechsel einen neuen Ausweis.

Zehn Jahre, bundesweit

Gerechnet ab dem Ausstellungsdatum, nicht ab dem Kauf. Ein in Berlin ausgestellter Ausweis gilt für dasselbe Gebäude überall in Deutschland.

Keine Verlängerung

Ein abgelaufener Ausweis lässt sich nicht verlängern, er wird neu ausgestellt. Rechtlich zählt ein abgelaufener Ausweis wie keiner – die Vorlagepflicht ist dann nicht erfüllt.

Nach der Sanierung neu

Beim Bedarfsausweis wirkt sich jede Maßnahme an der Hülle direkt aus. Wer gedämmt oder die Heizung getauscht hat, sollte neu ausstellen lassen – der bessere Wert ist bares Geld im Mietspiegel.

Bestand bleibt gültig

Ausweise, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Wer jetzt ausstellt, hat zehn Jahre Ruhe.

Häufige Fragen zum Bedarfsausweis

Die meisten drehen sich um Angaben, die Eigentümer nicht zur Hand haben – und genau dafür gibt es Standardwerte.

Frage stellen
Woher weiß ich das Bauantragsdatum meines Hauses?

Maßgeblich ist der Bauantrag, nicht die Fertigstellung – oft liegen ein bis zwei Jahre dazwischen. Das Datum steht in der Bauakte, die das Bauaktenarchiv des zuständigen Bezirksamts verwahrt; als Eigentümer bekommen Sie auf Antrag Einsicht. Häufig helfen auch Kaufvertrag, Teilungserklärung oder alte Unterlagen der Voreigentümer weiter.

Ich weiß nicht, ob meine Fassade gedämmt ist. Geht das trotzdem?

Ja. Unbekannte Bauteile werden anhand von Baujahr und Bauweise typisierten Standardwerten zugeordnet – dafür gibt es anerkannte Tabellen. Das Ergebnis fällt dann eher konservativ aus. Wer eine Dämmung nachweisen kann, bekommt den besseren Wert.

Zählt eine Sanierung, für die ich keine Nachweise habe?

Für die Frage, ob die Bedarfsausweis-Pflicht entfällt, muss die Sanierung auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung nachweisbar sein. Ohne Nachweis bleibt es bei der Pflicht. Für die Berechnung selbst genügen dagegen belastbare Angaben zu Jahr und Umfang der Maßnahme.

Brauchen Neubauten einen Bedarfsausweis?

Ja, dort entsteht er ohnehin als Nachweis im Rahmen der Bauplanung. Auch bei größeren Änderungen mit Berechnung nach § 38 GModG ist ein Bedarfsausweis auszustellen – das gilt selbst bei Baudenkmalen, für die die Vorlage- und Aushangpflichten sonst nicht greifen.

Ist der Bedarfsausweis beim Verkauf der bessere Ausweis?

Für Kaufinteressenten ist er die belastbarere Zahl, weil er das Gebäude bewertet und nicht das Heizverhalten der Bewohner. Ein sparsamer Mieter macht ein ungedämmtes Gründerzeithaus rechnerisch effizient – der Bedarfsausweis blendet das aus. Dazu kommen die Modernisierungsempfehlungen.

Was ändert sich 2027 an der 1977-Regel?

Sie entfällt. Ab dem 1. Januar 2027 wird der Verbrauchsausweis für alle Wohngebäude wählbar, sofern die dann strengeren Datenanforderungen erfüllt sind. Bis dahin gilt die bisherige Systematik – und ein heute ausgestellter Bedarfsausweis bleibt seine vollen zehn Jahre gültig.

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Inklusive DIBt-Registrierung und Modernisierungsempfehlungen.