Energieausweis Berlin online erstellen
Rechtssicher nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz, ausgestellt von nach § 88 berechtigten Sachverständigen. DIBt-registriert, Lieferung in 24 Stunden – ohne Vor-Ort-Termin.
In drei Schritten zum Energieausweis
Daten eingeben
Gebäudedaten und Verbrauchswerte online erfassen. Der Fragebogen lässt sich zwischenspeichern und später fortsetzen.
Prüfung durch Sachverständige
Eine nach § 88 ausstellungsberechtigte Person prüft Ihre Angaben und registriert den Ausweis beim DIBt. Für Berliner Gebäude beginnt die Registriernummer mit „BE-“.
PDF in 24 Stunden
Sie erhalten den fertigen Energieausweis als PDF per E-Mail, zehn Jahre gültig und bundesweit anerkannt.
Welchen Energieausweis brauchen Sie?
Zwei Angaben genügen, um die gesetzlich zulässige Ausweisart für Ihr Gebäude zu bestimmen. Ohne Anmeldung, ohne Kosten.
Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1.11.1977, sofern nicht saniert.
In allen übrigen Fällen genügt der günstigere Verbrauchsausweis.
Preise
Ein Festpreis pro Ausweisart, inklusive gesetzlicher DIBt-Registriergebühr. Zusatzleistungen wählen Sie frei im Bestellprozess.
Verbrauchsausweis
Auf Basis der tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
Bedarfsausweis
Technische Analyse von Gebäudehülle und Anlagentechnik, unabhängig vom Nutzerverhalten.
Büro, Handel, Gewerbe und gemischt genutzte Objekte. Individuelle Prüfung, ab 2027 mit EU-Skala A–G.
Optionale Zusatzleistungen
Frei wählbar im Bestellprozess. Ohne Auswahl entstehen keine weiteren Kosten.
Vorgezogene Bearbeitung, schnellstmögliche Ausstellung.
Gedrucktes Original zusätzlich per Post.
Zusätzliche Prüfung Ihrer Angaben vor der Ausstellung.
Nachträgliche Korrektur Ihrer Angaben nach Ausstellung.
Telefonische Beratung durch die ausstellende Person.
Alle Preise inkl. gesetzlicher DIBt-Registriergebühr und Umsatzsteuer. Vorschau des Ausweises vor dem Kauf. Gültigkeit zehn Jahre ab Ausstellungsdatum.
Der Berliner Gebäudebestand
Gründerzeit-Altbau in Kreuzberg und Prenzlauer Berg, Plattenbau in Marzahn und Lichtenberg: Berlin verlangt bei fast jedem Objekt eine eigene Einschätzung, welche Ausweisart zulässig und sinnvoll ist.
Weil Gas und Fernwärme zusammen rund 89 Prozent der Heizenergie liefern, fehlen bei Etagenheizungen und Fernwärmeanschlüssen häufig einzelne Verbrauchswerte. Wir wissen, welche Nachweise die Abrechnung Ihres Versorgers hergibt.


Pflicht und Bußgeld
Der Energieausweis ist keine Formalie. Wer ihn nicht rechtzeitig vorlegt, riskiert ein Bußgeld – und im Streitfall Schadensersatzforderungen des Käufers oder Mieters.
Bußgeld bei fehlendem, verspätet vorgelegtem oder unvollständigem Energieausweis. Auch fehlende Pflichtangaben in der Immobilienanzeige sind bußgeldbewehrt.
Bei Verkauf
Vorlage spätestens bei der Besichtigung, unaufgefordert. Übergabe des Originals oder einer Kopie nach Vertragsabschluss.
Bei Neuvermietung
Gleiche Pflicht wie beim Verkauf. Für bestehende Mietverhältnisse ist kein Ausweis erforderlich, solange kein neuer Vertrag geschlossen wird.
In der Anzeige
Pflichtangaben nach § 87: Ausweisart, Endenergiewert in kWh/m²·a, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.
Wer den Ausweis ausstellt
Einen Energieausweis darf nicht jeder ausstellen. § 88 GModG nennt die zugelassenen Berufsgruppen und Qualifikationen – Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister der einschlägigen Gewerke sowie Personen mit bestandener BAFA-Qualifikationsprüfung.
Jeder bei uns erstellte Ausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik registriert. Die Registriernummer steht auf dem Dokument und macht es überprüfbar. Das DIBt zieht nach § 99 Stichproben; die Länder kontrollieren in drei Stufen.
Ausstellung ausschließlich durch nachweislich berechtigte Sachverständige.
Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik, auf dem Ausweis ausgewiesen.
Jeder Ausweis wird vor Ausstellung fachlich geprüft und verantwortet.
Fehlerhafte Angaben werden korrigiert und der Ausweis neu ausgestellt.
Wer einen nicht registrierten Ausweis vorlegt, erfüllt seine Pflicht nicht – das Bußgeldrisiko nach § 108 bleibt bestehen. Prüfen Sie jedes Dokument auf die DIBt-Registriernummer (für Berlin beginnt sie mit „BE-“) und die namentlich genannte ausstellende Person. Nummern, die mit 99 beginnen, stammen aus dem Testsystem und sind ungültig.
Wir mussten für den Verkauf unserer Eigentumswohnung kurzfristig einen Ausweis nachreichen, der Notartermin stand schon. Dienstag abends bestellt, Mittwoch mittag war das PDF mit Registriernummer da. Der Makler hat nichts zu beanstanden gehabt.
Verbrauchsausweis, August 2026
Zweifamilienhaus in Mahlsdorf, Baujahr 1936, Gasetagenheizungen. Ich hatte keine Ahnung, ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Der Check hat das in einer Minute geklärt, und im Fragebogen konnte ich „weiß ich nicht“ bei der Dämmung angeben – wurde nach Baujahr eingeordnet. Sehr sauber gemacht.
Bedarfsausweis, Juli 2026
Verwalte drei kleine Häuser in Prenzlauer Berg, alle Ausweise liefen 2026 ab. Preis fair, Ablauf unkompliziert, die Vorschau vor der Zahlung ist praktisch. Ein Stern Abzug, weil ich die Fernwärmeabrechnung zweimal hochladen musste, der erste Upload wurde nicht erkannt.
3× Verbrauchsausweis, Juni 2026
In Berlin entscheidet Ihr Energieausweis über die Miete
Der Berliner Mietspiegel 2026 ordnet Wohnungen innerhalb der Mietspanne über fünf Merkmalgruppen ein. In der Gruppe „Gebäude“ steht der Endenergiekennwert aus dem Energieausweis. Liegt er unter 120 kWh/(m²a), wirkt er wohnwerterhöhend; über 145 kWh/(m²a) wohnwertmindernd.
Die untere Schwelle wurde gegenüber 2023 von 155 auf 145 kWh/(m²a) abgesenkt. Für vermietende Eigentümer ist der Kennwert damit kein Formalfeld mehr, sondern ein Mietfaktor.
60 m², Baujahr 1919–1949, mittlere Wohnlage: Die Merkmalgruppe „Gebäude“ verschiebt die Miete um 0,45 €/m² im Monat.
Dezentrales Warmwasser: +20 kWh/(m²a)
Ihr Fernwärmenetz entscheidet mit über die Effizienzklasse
Der Primärenergiefaktor des Wärmenetzes geht nach § 22 direkt in den Primärenergiebedarf ein. In Berlin liegt er je nach Netz zwischen 0,24 und 1,3 – mehr als das Fünffache. Zwei baugleiche Häuser an verschiedenen Netzen erhalten dadurch unterschiedliche Ausweise.
Für das Verbundnetz stieg der Faktor Ende 2024 von 0,44 auf 0,48. Ein Ausweis von 2023 rechnet also anders als ein neuer. Wir hinterlegen den netzspezifischen Faktor für Ihre Adresse, nicht den Pauschalwert.
Nur 12 % der Berliner Mehrfamilienhäuser haben eine gedämmte Fassade
Der Berliner Wärmeplan 2026 hat erstmals den Sanierungszustand des Wohnbestands beziffert. Überraschend: Große Mehrfamilienhäuser stehen mit 33 % besser da als Ein- und Zweifamilienhäuser mit 21 %. In den sozialen Erhaltungsgebieten schwankt der Anteil zwischen 7 und 68 %.
Für den Energieausweis zählt das doppelt: Die Fassadendämmung ist der wichtigste Eingabewert beim Bedarfsausweis – und sie entscheidet darüber, ob ein Altbau bis vier Wohneinheiten überhaupt das Wahlrecht hat.
Über 130.000 Gasfeuerstätten und 35.000 Ölkessel in Berlin sind älter als 20 Jahre. 12,5 % der Wohnungen heizen mit Gasetagenheizung – ohne zentrale Verbrauchserfassung, was den Verbrauchsausweis oft unmöglich macht.
Sie wissen nicht, ob Ihre Fassade gedämmt ist oder welche Anlage im Keller steht? Der Fragebogen führt Schritt für Schritt durch die Datenaufnahme und ordnet Unbekanntes anhand von Baujahr und Bauweise ein.
Zum Bedarfsausweis →Was sich am 1. Januar 2027 beim Energieausweis ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die neuen Energieausweis-Vorschriften der §§ 79 bis 88c greifen zum 1. Januar 2027. Bis dahin gilt die bisherige Systematik, die auch unser Ausweis-Check abbildet.
Bestehende Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Wer jetzt ausstellt, hat zehn Jahre Ruhe.
Der maschinenlesbare Ausweis wird Regelform, Papier nur noch auf Verlangen. Genau so stellen wir heute schon aus.
Der Verbrauchsausweis wird für alle Wohngebäude wählbar, sofern die neuen Datenanforderungen erfüllt sind.
Endenergieverbrauch nach Energieträgern differenziert über zwei Jahre. Drei einfache Jahresabrechnungen genügen nicht mehr.
Zusätzlich zu Verkauf und Neuvermietung: Verlängerung von Mietverträgen und größere Renovierungen nach § 36.
Absoluter Primärenergieverbrauch, Endenergie in MWh pro Jahr, erneuerbare Energien dokumentiert. Anzeigen nennen das Ausstellungsdatum.
Wohngebäude behalten A+ bis H. Nichtwohngebäude erhalten die EU-Skala A bis G und bei Verkauf oder Vermietung nur noch den Bedarfsausweis.
Häufige Fragen
Die Antworten auf die Fragen, die uns Berliner Eigentümer am häufigsten stellen. Nach Themen sortiert stehen sie in der Fragenübersicht.
Ist der Online-Energieausweis in Berlin gültig?
Ja. Entscheidend ist nicht der Vertriebsweg, sondern die Ausstellungsberechtigung nach § 88 GModG und die Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik. Beides erfüllen alle bei uns ausgestellten Ausweise.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Der Bedarfsausweis ist Pflicht bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, sofern nicht mindestens auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung saniert wurde. In allen übrigen Fällen haben Sie die Wahl.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum, bundesweit. Nach einer umfassenden Sanierung ist eine Neuausstellung sinnvoll, weil sich die Kennwerte ändern.
Was kostet der Energieausweis bei Ihnen?
Verbrauchsausweis ab 69,90 €, Bedarfsausweis ab 119,90 €, jeweils inklusive DIBt-Registriergebühr und Umsatzsteuer. Welche Leistungen darin enthalten sind, was Ihr Objekttyp konkret kostet und wer die Kosten trägt, steht ausführlich auf der Kostenseite.
Welche Strafe droht ohne Energieausweis?
Nach § 108 GModG bis zu 10.000 €, und zwar für das Fehlen, die verspätete Vorlage und die unvollständige Anzeige gleichermaßen. Welche Anlässe die Pflicht auslösen, bis wann der Ausweis vorliegen muss und wann sie nicht greift, steht ausführlich auf der Seite zur Pflicht.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für den Verbrauchsausweis die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, für den Bedarfsausweis Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Fenstern, Dämmung und Heizungsanlage. Fotos der Abrechnung genügen.
Kommt jemand ins Gebäude?
Nein. Die Ausstellung erfolgt anhand Ihrer Angaben, Verbrauchsabrechnungen und Gebäudeunterlagen. Ein Vor-Ort-Termin ist gesetzlich nicht erforderlich.
Energieausweis für Ihre Berliner Immobilie
Verbrauchsausweis ab 69,90 €, Bedarfsausweis ab 119,90 €, für Gebäude in allen zwölf Bezirken und Umgebung. Beide inklusive DIBt-Registrierung und Lieferung in 24 Stunden.
